Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend machen kann.
Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden.
Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.
Sie haben
Ein Kaskoschaden ist ein vom Verursacher selbst verschuldeter Unfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht zu der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gehört. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.
Für die Wertermittlung eines Fahrzeuges ermittelt der kompetente Sachverständige der GTÜ den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeuges.
Folgende Kriterien sind dabei zu berücksichtigen:
Folgende Besichtigungsfaktoren werden geprüft und dokumentiert:
Wir ermitteln für Sie den Zustand Ihres Fahrzeuges unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren wie zum Beispiel Unfallschäden, beschädigte oder fehlende Teile sowie notwendige Reparaturen und/oder Wertminderung aus Vorschäden. Je nach Auftragserteilung wird der Händlereinkaufs- und Verkaufswert, Zeitwert, Minderwert oder Wiederbeschaffungswert bestimmt.
Leasingfahrzeuge werden immer beliebter. Damit die Fahrzeugübergabe reibungslos über die Bühne geht, unterstützen wir Sie gerne bei einer Bewertung für Ihr Leasingfahrzeug.
Die Vorteile, die sich dabei für Sie ergeben, sind eine faire Bewertung (Differenzierung zwischen Gebrauchsspuren und Schäden am Fahrzeug) und einem übersichtlichen und detaillierten Leasingbewertungsbericht.