Prüfung Fahrtenschreiber
Alle zwei Jahre ist für Nutzfahrzeuge die gesetzlich vorgeschriebene Fahrtenschreiberprüfung nach § 57b StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) erforderlich. Diese Prüfung stellt sicher, dass Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte einwandfrei funktionieren und korrekt die Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation dieser Zeiten ist entscheidend, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für den Straßenverkehr nachzuweisen und hohe Strafen zu vermeiden. Wird die Fahrtenschreiberprüfung nicht rechtzeitig durchgeführt, drohen empfindliche Bußgelder, die den Betrieb stark belasten können.
Unsere erfahrenen Sachverständigen führen diese Prüfung fachgerecht durch und prüfen alle relevanten Geräte gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Dabei werden der Tachograph auf technische Defekte, Manipulationen und die Genauigkeit der Aufzeichnungen überprüft. Die vollständige Kontrolle dauert in der Regel zwischen 1,5 und 2 Stunden. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Dokumentation, die Ihnen bescheinigt, dass Ihr Fahrtenschreiber für den weiteren Einsatz freigegeben ist. So sorgen wir für einen rechtssicheren und störungsfreien Betrieb Ihres Fahrzeugs – und Sie vermeiden unangenehme Überraschungen bei Verkehrskontrollen.