Reifen & Räder – Welche Vorschriften gelten in Deutschland?
Reifen und Räder sind die einzige Verbindung zwischen Ihrem Fahrzeug und der Straße. Umso wichtiger ist es, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Doch welche Regeln gelten eigentlich in Deutschland? Wie viel Profil ist vorgeschrieben, wann braucht man Winterreifen und was ist bei Felgen oder Sonderrädern zu beachten?
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Vorschriften rund um Reifen und Räder.
Warum Reifen und Räder so wichtig sind
Reifen haben entscheidenden Einfluss auf Bremsweg, Fahrstabilität und Lenkverhalten. Falsche, abgefahrene oder beschädigte Reifen können schnell zu gefährlichen Situationen führen – und sind zudem ein häufiger Grund für Beanstandungen bei der Hauptuntersuchung (HU).
Als Fahrzeughalter tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihr Fahrzeug jederzeit vorschriftsmäßig unterwegs ist.
Profiltiefe – das schreibt der Gesetzgeber vor
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Diese Grenze gilt für alle Reifenarten. Aus Sicherheitsgründen empfehlen Fachleute jedoch deutlich mehr:
Mehr Profil bedeutet besseren Grip – besonders bei Nässe, Schnee oder Matsch.
Winterreifenpflicht – was gilt in Deutschland?
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet – bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Eis, Schneematsch oder Reifglätte dürfen Sie nur mit geeigneten Reifen fahren.
Wichtig dabei:
Reifengröße, Traglast und Geschwindigkeit
Auf jedem Reifen finden Sie Angaben wie z. B. 205/55 R16 91V. Diese Zahlen und Buchstaben geben Auskunft über:
Abweichungen von den Herstellervorgaben sind nur erlaubt, wenn sie genehmigt oder eingetragen sind.
Räder & Felgen – was ist erlaubt?
Serienräder sind immer zulässig. Bei Sonderfelgen oder Zubehör-Rädern kommt es auf die Unterlagen an:
Ohne gültige Genehmigung kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.
Mischbereifung – erlaubt oder nicht?
Unterschiedliche Reifen an Vorder- und Hinterachse sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Besonders bei Allradfahrzeugen kann Mischbereifung problematisch sein und zu Schäden am Antrieb führen. Im Zweifel gilt: besser einheitliche Bereifung verwenden.
Beschädigte oder alte Reifen
Reifen müssen nicht nur genügend Profil haben, sondern auch unbeschädigt sein. Nicht zulässig sind unter anderem:
Auch das Reifenalter spielt eine Rolle. Die DOT-Nummer zeigt das Herstellungsdatum. Sehr alte Reifen können trotz ausreichendem Profil an Haftung verlieren.
Reifendruck & Reifendruckkontrollsystem (RDKS)
Der richtige Reifendruck ist entscheidend für:
Bei neueren Fahrzeugen ist ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) Pflicht. Defekte Systeme oder Warnleuchten können bei der HU zu einem Mangel führen.
Reifen & Räder bei der Hauptuntersuchung
Bei der HU werden Reifen und Räder besonders genau geprüft. Häufige Mängel sind:
Eine kurze Sichtprüfung vor dem HU-Termin kann viele Beanstandungen vermeiden.
Fazit
Reifen und Räder sind kein Nebenthema, sondern ein zentraler Faktor für Sicherheit und Gesetzeskonformität. Wer die Vorschriften kennt und regelmäßig prüft, ist sicherer unterwegs und vermeidet Ärger bei Kontrollen oder der Hauptuntersuchung. In unserer GTÜ-Prüfstelle Dahlenburg beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um Reifen, Räder, Eintragungen und Prüfungen – kompetent, verständlich und praxisnah.
Häufige Fragen
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Aus Sicherheitsgründen werden jedoch mindestens 3 mm bei Sommerreifen und 4 mm bei Winterreifen empfohlen.
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis, Schneematsch oder Reifglätte dürfen nur geeignete Winterreifen verwendet werden.
Winterreifen müssen das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) tragen. Die frühere Kennzeichnung M+S allein reicht bei neueren Reifen nicht mehr aus.
Nein. Reifen mit Rissen, Schnitten, Beulen oder sichtbarem Gewebe dürfen nicht weiter genutzt werden, da sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Ja. Auch wenn das Profil noch ausreichend ist, verlieren ältere Reifen an Haftung. Das Herstellungsdatum erkennen Sie an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke.
Abweichende Reifen- oder Felgengrößen sind nur erlaubt, wenn eine ABE, ein Teilegutachten oder eine Eintragung vorliegt. Ohne Genehmigung kann die Betriebserlaubnis erlöschen.
Mischbereifung ist nur eingeschränkt erlaubt. Besonders bei Allradfahrzeugen kann sie zu technischen Problemen führen und sollte vermieden werden.
Ja. Bei der Hauptuntersuchung werden unter anderem Profiltiefe, Zustand, Reifengröße und Eintragungen überprüft. Mängel führen häufig zu Beanstandungen.
Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und bei Unfällen möglicherweise Probleme mit dem Versicherungsschutz.
