Gesundheit & Sicherheit

Prü­fun­gen nach Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten (UVV)


In Deutschland sind alle Arbeitgeber für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz verantwortlich. Die Berufsgenossenschaften geben hierzu die Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) vor. Die GTÜ-Sachverständigen stehen Kfz-Betrieben als kompetente Partner zur Seite und unterstützen bei allen Fragen rund um Arbeitsschutz und Betriebssicherheit.

Häufige Prüfung im Kfz-Betrieb

Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen) • Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen) • Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische und Grubenheber) • Leitern und Tritte • Flüssigkeitsstrahler • Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde) • Rollenprüfstände • Flüssiggasanlagen • Verdichter • Winden-, Hub- und Zuggeräte • Lastaufnahmemittel • Arbeitsplatzlüftung • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Ihre Vorteile mit uns

➊ Ausführliche Beratung für Werkstattinhaberinnen und Werkstattinhaber ➋ Gezielte Hinweise auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen ➌ Minimierung des Unfallrisikos durch umfassende Sicherheitsprüfungen ➍ Vermeidung von Arbeitsausfällen und teuren Folgekosten

Termin für Vollgutachten

Vorgespräch & Terminvereinbarung erforderlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.