Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
In Deutschland sind alle Arbeitgeber für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz verantwortlich. Die Berufsgenossenschaften geben hierzu die Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) vor. Die GTÜ-Sachverständigen stehen Kfz-Betrieben als kompetente Partner zur Seite und unterstützen bei allen Fragen rund um Arbeitsschutz und Betriebssicherheit.
Häufige Prüfung im Kfz-Betrieb
Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen) • Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen) • Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische und Grubenheber) • Leitern und Tritte • Flüssigkeitsstrahler • Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde) • Rollenprüfstände • Flüssiggasanlagen • Verdichter • Winden-, Hub- und Zuggeräte • Lastaufnahmemittel • Arbeitsplatzlüftung • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Ihre Vorteile mit uns
➊ Ausführliche Beratung für Werkstattinhaberinnen und Werkstattinhaber ➋ Gezielte Hinweise auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen ➌ Minimierung des Unfallrisikos durch umfassende Sicherheitsprüfungen ➍ Vermeidung von Arbeitsausfällen und teuren Folgekosten
Termin für Vollgutachten
Vorgespräch & Terminvereinbarung erforderlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.