DIN EN 1949 & DVGW G 607
Gasanlagenprüfungen (GWP, GSP)
Die Prüfingenieurinnen und -ingenieure der GTÜ führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen wiederkehrende Gasanlagenprüfungen (GWP), Gassystemeinbauprüfungen (GSP) und Gasanlagenprüfungen (GAP) durch. Zudem sind viele unserer Prüfingenieurinnen und -ingenieure qualifiziert, Prüfungen von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen gemäß DIN EN 1949 und DVGW G 607 durchzuführen.
Gasanlagenprüfungen für Fahrzeuge
Wohnwagen & Wohnmobile
Pflicht zur Gasanlagenprüfung?
Ab dem 19. Juni 2025 wird die Prüfung von Gasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen zur Pflicht und muss alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Termin für Vollgutachten
Vorgespräch & Terminvereinbarung erforderlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.