Vollgutachten
Um ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Eine wesentliche Anforderung ist, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entsprechen muss.
Fahrzeuge, die in Europa serienmäßig produziert oder für den europäischen Markt bestimmt sind, verfügen in der Regel über eine EG-Typgenehmigung. Ältere Fahrzeuge besitzen oft eine nationale Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Falls ein Fahrzeug keine Typgenehmigung hat, deren Typgenehmigung erloschen ist oder der Nachweis der Typgenehmigung nicht mehr möglich ist, wird ein Vollgutachten benötigt. Dieses Gutachten ist notwendig, um eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO zu erhalten.
Vollgutachten für Fahrzeuge
PKW • Motorrad • Wohnwagen & Wohnmobile
Wann ist ein Vollgutachten notwendig?
➊ Zulassung gebrauchter Importfahrzeuge von außerhalb der EU ➋ Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne ABE und EG-/EU-Typgenehmigung ➌ Wiederzulassung von Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren und für die keine Fahrzeugdokumente vorhanden sind ➍ Neufahrzeuge bestimmter Fahrzeugklassen (Krafträder, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge)
Benötigte Unterlagen für das Vollgutachten
➊ Herstellerbescheinigung oder das Datenblatt einer anerkannten Datenblattstelle ➋ Ausländische Zulassungspapiere, z. B. US-Title ➌ Prüfzeugnisse zu eventuell vorhandenen Umbauten am Fahrzeug ➍ ggf. weitere Unterlagen, wie z. B. Carfax-Abfrage.
Termin für Vollgutachten
Vorgespräch & Terminvereinbarung erforderlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.