§ 19 (2) StV­ZO

H-Kennzeichen

Dieses Kennzeichen wird Fahrzeugen verliehen, die mindestens 30 Jahre alt sind und die erfolgreiche Oldtimeruntersuchung bestanden haben. Diese Begutachtung umfasst eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, die Bewertung des Pflegezustands, eine Gesamtbegutachtung sowie die Überprüfung der Originalität der Hauptbaugruppen wie Aufbau, Rahmen, Motor, Bremsanlage und weitere.

H-Kennzeichen für Fahrzeuge

PKW • Motorrad

Wann kann man ein H-Kennzeichen erhalten?

➊ Das Fahrzeug hat bereits deutsche Dokumente (Zulassungsbescheinigung oder Fahrzeugbrief) ➋ Das Fahrzeug kommt nicht direkt aus dem Ausland

Benötigte Unterlagen für das H-Kennzeichen

➊ Fahrzeugschein ➋ Prüfzeugnisse wie z. B. Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Herstellerbescheinigung

Termin für H-Kennzeichen

Vorgespräch & Terminvereinbarung erforderlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.