Änderungsabnahmen
Änderungsabnahmen umfassen jegliche Tuningmaßnahmen, die gemäß § 19 (3) der StVZO eine Eintragung erfordern, wie zum Beispiel die Änderung der Rad-Reifen-Kombination. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, ist eine Kopie der ABE beizufügen. Dadurch erfahren Sie, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ist.
Änderungsabnahmen für Fahrzeuge
PKW • Motorrad • Wohnwagen & Wohnmobile
Wann kann keine Änderungsabnahme stattfinden?
Falls Ihr Bauteil keine ABE oder kein Teilegutachten besitzt oder die darin beschriebenen Auflagen nicht eingehalten werden, ist eine Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO und eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich. Dies gilt auch, wenn mehrere Tuningmaßnahmen, wie Tieferlegung und geänderte Rad-Reifen-Kombination, sich gegenseitig beeinflussen.
Benötigte Unterlagen für Änderungsabnahmen
➊ Fahrzeugschein ➋ Prüfzeugnisse wie z. B. Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Herstellerbescheinigung
Termin für Änderungsabnahmen
Terminvereinbarung erforderlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.