Vollgutachten erklärt – Wann, warum und wie es durchgeführt wird

Manchmal fehlt einem Fahrzeug der „Personalausweis“. Sei es, weil es aus dem Ausland kommt, lange stillgelegt war oder es sich um einen Eigenbau handelt – in all diesen Fällen ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO notwendig.

Doch was steckt genau dahinter, wann brauchen Sie es und wie läuft die Prüfung ab?

Was ist ein Vollgutachten?

Ein Vollgutachten ist eine amtliche Prüfung, die bescheinigt, dass Ihr Fahrzeug allen gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht. Es ist die Grundlage, um für ein Fahrzeug erstmals oder erneut eine Betriebserlaubnis zu erhalten – und damit auch eine Zulassung.

Im Unterschied zur Hauptuntersuchung (HU), die regelmäßig wiederholt wird, handelt es sich beim Vollgutachten um eine einmalige, umfassende Basisprüfung.

Wann brauchen Sie ein Vollgutachten?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Privatkunden ein Vollgutachten benötigen. Die häufigsten Fälle sind:

Importfahrzeuge ohne deutsche Zulassungspapiere, z. B. US-Oldtimer, britische Klassiker oder Re-Importe.
Scheunenfunde oder lange stillgelegte Fahrzeuge ohne vollständige Fahrzeugpapiere.
Oldtimer, bei denen vor der H-Kennzeichen-Prüfung keine deutschen Unterlagen mehr vorhanden sind.
Umbauten oder Eigenbauten, etwa selbst umgebaute Wohnmobile oder individuell modifizierte Nutzfahrzeuge.
Lange Abmeldung (über 7 Jahre), bei der das Fahrzeug aus dem Register gelöscht wurde.

Was wird beim Vollgutachten geprüft?

Bei der Begutachtung wird das Fahrzeug technisch und optisch genau unter die Lupe genommen. Geprüft werden unter anderem:

Technische Sicherheit: Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, tragende Teile.
Beleuchtung & Elektrik: Funktion aller Leuchten, Scheinwerfer und elektrischen Komponenten.
Karosserie & Struktur: Rost, Beschädigungen, Stabilität.
Abgas- und Geräuschverhalten: Einhaltung der geltenden Grenzwerte.
Maße & Gewichte: Fahrzeugabmessungen, Achslasten, zulässiges Gesamtgewicht.
Vorschriftenkonformität: Übereinstimmung mit den technischen Vorgaben der StVZO.
Tipp für Oldtimer-Fans: Bei historischen Fahrzeugen wird zusätzlich darauf geachtet, ob Ausstattung und Bauteile dem damaligen Originalzustand entsprechen.

So bereiten Sie sich optimal vor

Damit das Vollgutachten reibungslos abläuft, lohnt sich eine gute Vorbereitung:

Unterlagen bereithalten:
Fahrzeugbrief (falls vorhanden), ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag, ggf. technische Datenblätter.

Technik prüfen lassen:
Beleuchtung, Bremsen und Reifen vorher in einer Werkstatt kontrollieren.

Umbauten dokumentieren:
Fotos, Teilegutachten, ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) mitbringen.

Für Oldtimer:
Originalitätsnachweise sammeln, z. B. Prospekte oder historische Fahrzeugdaten.

Ablauf der Prüfung

1. Fahrzeugannahme und Sichtung der Unterlagen.
2. Technische Überprüfung aller relevanten Fahrzeugkomponenten.
3. Abgleich mit gesetzlichen Vorgaben der StVZO.
4. Erstellung des Gutachtens – damit können Sie im Anschluss zur Zulassungsstelle gehen.

Je nach Zustand und Dokumentationslage dauert ein Vollgutachten in der Regel zwischen 1 und 2 Stunden.

Unterschied zu anderen Prüfungen

Hauptuntersuchung (HU):
Wiederkehrende Prüfung, um die Verkehrssicherheit eines zugelassenen Fahrzeugs sicherzustellen.

Einzelabnahme (§ 19 (2) StVZO):
Prüfung einzelner Umbauten, nicht des gesamten Fahrzeugs.

Vollgutachten (§ 21 StVZO):
Umfassende Prüfung für Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis oder Zulassung.

Fazit

Das Vollgutachten ist für viele Fahrzeuge der entscheidende Schritt, um legal auf Deutschlands Straßen unterwegs zu sein. Besonders bei Importen, Oldtimern oder Eigenbauten ist es der Schlüssel zur Zulassung.

In unserer GTÜ-Prüfstelle in Dahlenburg führen wir Vollgutachten fachgerecht durch und beraten Sie, welche Unterlagen und Vorbereitungen sinnvoll sind. Mit unserer Erfahrung und dem Blick fürs Detail sorgen wir dafür, dass Sie schon bald die Zulassung in den Händen halten – und Ihr Fahrzeug offiziell auf die Straße darf.