Hauptuntersuchung bei Elektroautos – das sollten Sie wissen

Elektroautos sind auf dem Vormarsch – leise, effizient und emissionsfrei. Doch auch wenn sich unter der Haube einiges von klassischen Verbrennern unterscheidet, gilt in puncto Sicherheit und Gesetzgebung: Die Hauptuntersuchung (HU) ist Pflicht – auch für Elektrofahrzeuge.

In diesem Beitrag erfahren Sie, ob sich die HU für Elektroautos von der für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor unterscheidet und was genau geprüft wird.

Ist die Hauptuntersuchung auch für Elektroautos verpflichtend?

Ja, ganz klar: Elektroautos unterliegen ebenfalls der gesetzlichen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO. Das bedeutet, dass auch vollelektrische Fahrzeuge regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit überprüft werden müssen – bei Neuwagen erstmals nach drei Jahren, danach im zweijährigen Rhythmus, genau wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.

Unterscheidet sich die HU bei Elektroautos von der bei Verbrennern?

In vielen Punkten ist die Hauptuntersuchung bei beiden Antriebsarten identisch, denn die grundlegenden Sicherheitsanforderungen sind dieselben. Dennoch gibt es Unterschiede – vor allem bei den prüfpflichtigen Komponenten:

Abgasuntersuchung entfällt

Da Elektroautos keine Abgase ausstoßen, wird keine AU durchgeführt.

Hochvolt-Systeme

Stattdessen liegt der Fokus bei E-Autos auf dem sicheren Zustand des Hochvolt-Systems, das unter anderem Batterie, Steuergeräte und Ladetechnik umfasst.

Weitere Prüfbereiche

Weitere Prüfbereiche wie Bremsen, Licht, Fahrwerk oder Karosserie unterscheiden sich nicht von denen eines Verbrenners und werden ebenfalls umfassend kontrolliert.

Was wird bei der HU für Elektroautos geprüft?

Die Hauptuntersuchung für Elektrofahrzeuge umfasst folgende Prüfpunkte:

Wer entscheidet, welcher Oldtimer ein H-Kennzeichen erhält?

Ob ein Fahrzeug ein H-Kennzeichen erhält, entscheidet ein zertifizierter Prüfingenieur im Rahmen einer offiziellen Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO. Diese Prüfung kann z. B. bei der GTÜ-Prüfstelle in Dahlenburg durchgeführt werden.

Beleuchtung und Sichtbarkeit: Funktion von Scheinwerfern, Blinker, Brems- und Rückleuchten

Lenkung und Fahrwerk: Zustand von Achsen, Stoßdämpfern, Lenkung

Bremsanlage: Prüfung von Bremswirkung, Bremsleitungen, Feststellbremse

Reifen und Räder: Profiltiefe, Zustand, passende Reifendimension

Karosserie und Fahrzeuginnenraum: Sicherheitsgurte, Spiegel, Hupe

Elektrische Anlage: Funktion von Bordelektronik und Verbindungssystemen

Hochvolt-Komponenten: Sichtprüfung auf Beschädigungen, Leitungsführung und Kennzeichnung

Diagnoseschnittstelle (OBD): Auslesen von Steuergeräten zur Fehlerspeicherung

Kennzeichnung & Umweltplakette: Sichtung der Fahrzeugpapiere und ggf. vorhandener Umweltplaketten

Fazit: Elektroauto oder Verbrenner – die HU ist für alle da

Auch wenn Elektroautos emissionsfrei unterwegs sind – sicher müssen sie dennoch sein. Die Hauptuntersuchung bleibt daher ein wichtiger Bestandteil für Ihre Verkehrssicherheit und die gesetzliche Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Wenn Ihr E-Auto zur HU ansteht, sind Sie bei uns in der GTÜ-Prüfstelle Dahlenburg genau richtig. Unsere Prüfingenieure sind für die besonderen Anforderungen von Elektrofahrzeugen geschult und prüfen Ihr Fahrzeug professionell, gründlich und zuverlässig.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – oder kommen Sie einfach spontan vorbei.



Tel: +49 (0) 5851 602365
E-Mail: info@pruefstelle-dahlenburg.de